Die ING reduziert die Mindestwohnfläche für Finanzierungsobjekte. Ab dem 24.11.2025 reduziert die ING die Mindestwohnfläche von 40 qm auf 30 qm. Die neue Mindestgröße von 30 qm gilt für alle vermieteten und eigengenutzten Eigentumswohnungen (ETW). Allerdings gilt weiterhin: Bei eigengenutzten Objekten setzt die ING die Mindestwohnfläche von 20 qm pro im Haushalt lebender Person an.