Ab 23.09.2025 werden Kapitalanlagen von der ING auch dann finanziert, wenn das vermietete Objekt mehr als 200 km vom Wohnort der Antragstellerinnen oder Antragsteller entfernt liegt. Was ändert sich konkret: Die ING hat die 200-KM-Grenze in unseren Herauslagekriterien ersatzlos gestrichen. Auch die bis dato damit verbundenen Finanzierungs-Ausnahmen bezüglich Beleihungsauslauf von max. 60 %, Umschuldung zum Ende der Zinsbindung bzw. unter Anwendung des Sonderkündigungsrechts werden gelöscht. Dafür setzt die ING für Finanzierungsobjekte, die vollständig vermietet werden, eine Verwaltungspauschale von 50 Euro pro Wohneinheit in der Haushaltsrechnung an.