Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 262 Einzelmaßnahmen wird zum 28.07.2022 eingestellt. Das bedeutet für Sie: Ab sofort können Sie keine Anträge zum Programm BEG 262 mehr einreichen – auch wenn dies technisch über das Portal oder aktuell noch möglich ist. Die Regelung gilt ab sofort und ohne Nachlauffrist. Zum 28.07.2022 gibt es auch Einschränkungen und Einstellungen beim Programm BEG 261. Beim Förderkredit für den Neubau eines Effizienzhauses 40 NH und dem Förderkredit für die Sanierung zum Effizienzhaus treten die Änderungen ab dem 28.07.2022 in Kraft, .
Wir haben unser KfW Konditionstableau an die aktuellen Programme und Bedingungen angepasst.